Am 19.11.2025 erging der Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung Nordwest der Deponie Plöger Steinbruch. Das habe ich zum Anlass genommen, mal wieder eine Karte zu erstellen.
Der Erläuterungsbericht enthält in der Abb. 1.2 die Verfüllabschnitte der Erweiterung Nordwest (Abbildung links). Mittels Georeferenzierung dieser Grafik konnte ich sie in meinem Kartentool einbetten (Abbildung rechts).
Georeferenzierung
Mittels Georeferenzierung können Rasterdateien in ein Koordinatensystem eingepasst und zusammen mit anderen Kartendaten lagerichtig angezeigt werden. Ich nutze dazu das freie Geoinformationssystem QGIS. Die Erweiterung „Freehand raster georeferencer“ erleichtert diese Arbeit ungemein.
Neben den Verfüllabschnitten und Randflächen der Deponieerweiterung werden Kompensationsflächen außerhalb des Vorhabenortes und ökologische Aufwertungen von Gewässern zum Ausgleich des Eingriffes dargestellt.
Quelle ist der UVP-Bericht / Landschaftspflegerischer Begleitplan in der Deckblattfassung vom 15.01.2024.
Die Deponieplanung lässt sich am besten in der 3D-Karte visualisieren. Dort können Sie bei gedrückter Strg-Taste die Karte drehen oder neigen. Das 3D-Geländemodell berücksichtigt natürlich noch nicht die zukünftig dort abgelagerten 2,3 Mio. m³ Abfälle.

Gegenüber dem Planfeststellungsantrag konnte durch Einwendungen der Anwohner und Naturschutzverbände sowie Forderungen der GRÜNEN erreicht werden, dass der Großteil der Kompensation vor Ort ausgeglichen werden kann.
Im Planfeststellungsantrag der Stadt Velbert vom März 2022 hieß es noch: „In unmittelbarer Nähe des Eingriffsortes sind keine bzw. keine geeigneten Flächen zur Umsetzung des Kompensationsanspruches verfügbar. Die Recherche nach aufwertbaren Flächen im Stadtgebiet seitens der Technischen Betriebe Velbert (TBV) und der Stadt Velbert verlief negativ. Die UNB Kreis Mettmann konnte ebenfalls keine Flächen benennen.“ (Kap. 7.10 1. Absatz)
Die Eingriffe sollten durch Zahlung von Ersatzgeld an den Kreis Mettmann ausgeglichen werden.
Wie sich jetzt herausstellt, eine unzutreffende Behauptung und zudem eine Missachtung des Bundesnaturschutzgesetzes. Dieses sieht einen Ersatz in Geld nur als letzte verbleibende Möglichkeit vor.
Auch die vorgesehene Höhe des Ersatzgeldes von 2,50 € je Ökopunkt, war angesichts von Kaufpreissteigerungen
landwirtschaftlicher Flächen (+50% allein von 2015 bis 2020) nicht mehr zeitgemäß, so die Kritik.
Nunmehr sieht der Planfeststellungbeschluss eine ganze Reihe von Kompensationsmaßnahmen im direkten Umfeld und übrigen Stadtgebiet vor:
- 4 Flächen mit artenreichem Extensivgrünland (rd. 11 ha)
- 3 Flächen mit Laubholz-Aufforstung bisheriger Ackerflächen (4 ha)
- 5 Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Fließgewässern
sowie Ökopunkte aus der Renaturierung der Deilbachaue, die bisher für das Gewerbegebiet Große Feld vorgesehen waren. - Nur eine Ausgleichsfläche findet sich in der Nachbarstadt Ratingen.
Die einzelnen Kompensationsmaßnahmen (außerhalb des Vorhabenortes) sind auch in meiner Karte dargestellt. Sie können mit einem Klick auf die Fläche oder den Gewässerabschnitt anzeigen lassen, was dort geplant ist.
Die kompletten Planfeststellungsunterlagen finden Sie hier. Sie lagen vom 28.11. bis 11.12.2025 aus und sind nun auch auf dem UVP-Portal nicht mehr digital abrufbar (so viel zum Thema Transparenz und digitale Verwaltung).


